Kompression
Kompression auf Rezept: Wann zahlt die Krankenkasse?
Kompressionsbekleidung, Rezept und Krankenkasse: Was Sie vor dem Kauf wissen sollten.
Dermamedix Redaktion · 16.10.2026 · aktualisiert 19.10.2026 · Lesezeit ca. 3 Min.
Kompressionsbekleidung ist ein Medizinprodukt, und viele Patientinnen fragen sich vor dem Kauf, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, warum Sie Kompression brauchen. Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung ist eine Verordnung oft möglich. Nach einer rein ästhetischen Operation zahlen Sie die Kompression in der Regel selbst.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Er ersetzt keine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt. Regelungen können sich je nach Kasse und Einzelfall unterscheiden.
Wann ist Kompression auf Rezept möglich?
Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in der Produktgruppe 17 aufgeführt (apotheke adhoc). Eine Verordnung setzt eine medizinische Diagnose voraus, zum Beispiel eine Venenerkrankung, ein Lymphödem oder ein Lipödem. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt dann ein Rezept aus, das Sie in einem Sanitätshaus oder einer Apotheke mit Vertrag Ihrer Kasse einlösen.
Was auf dem Rezept stehen sollte
- die Diagnose
- die genaue Versorgung, etwa Kompressionsklasse, Rund- oder Flachstrick, Serie oder Maßanfertigung
- bei Bedarf Hinweise wie „nach Maß“ oder „mit Haftrand“
Wie oft gibt es eine neue Versorgung?
Kompressionsware hält bei regelmäßigem Tragen meist etwa sechs Monate. Eine frühere Folgeversorgung kann begründet sein, wenn sich Ihre Maße deutlich ändern. Viele Kassen genehmigen bis zu zwei Versorgungen pro Jahr ohne gesonderten Antrag, die Grenzen unterscheiden sich aber je nach Kasse (apotheke adhoc). Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob eine Wechselversorgung möglich ist, damit Sie ein Teil tragen und eines waschen können.
Zuzahlung
Für Hilfsmittel zahlen gesetzlich Versicherte in der Regel 10 Prozent des Abgabepreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wünschen Sie eine Ausführung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Lipödem: Kompression und Liposuktion
Beim Lipödem ist Kompression ein fester Teil der konservativen Therapie. Eine ärztliche Verordnung ist hier häufig möglich, oft als flachgestrickte Maßanfertigung.
Auch die Liposuktion beim Lipödem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung sein, inzwischen in allen drei Stadien. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem eine Diagnose durch eine Fachärztin oder einen Facharzt bestimmter Fachrichtungen, mindestens sechs Monate konsequente konservative Therapie, etwa mit Kompression und Bewegung, ein über sechs Monate stabiles Gewicht und Grenzwerte beim BMI (Apotheken Umschau). Klären Sie vor dem Eingriff mit Ihrer Kasse auch, ob und in welchem Umfang die Kompression nach der Operation übernommen wird.
Mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen Welche Kompression bei Lipödem geeignet ist und Nachsorge nach der Lipödem-Liposuktion.
Nach einer Schönheitsoperation
Nach einer rein ästhetischen Operation, etwa einer Brustvergrößerung, Fettabsaugung ohne medizinische Indikation oder Bauchdeckenstraffung aus ästhetischen Gründen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kompressionsbekleidung in der Regel nicht. Sie gehört dann zu den Kosten des Eingriffs. Fragen Sie Ihre Klinik, ob die erste Kompression im OP-Preis enthalten ist und welches Modell vorgesehen ist.
Anders kann es sein, wenn der Eingriff medizinisch notwendig war, zum Beispiel eine Brustrekonstruktion nach Brustkrebs oder eine Bauchdeckenstraffung nach starkem Gewichtsverlust, die die Kasse genehmigt hat. Dann lohnt sich die Nachfrage, ob auch die Kompression verordnet werden kann.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten hängt die Erstattung von Hilfsmitteln vom jeweiligen Tarif bzw. von der Beihilfeverordnung ab. Reichen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein und fragen Sie vorab nach.
Checkliste vor der Bestellung
- Ist die Kompression medizinisch notwendig oder Teil eines ästhetischen Eingriffs?
- Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung mit Diagnose ausgestellt?
- Wo können Sie das Rezept einlösen, und welche Zuzahlung fällt an?
- Wird eine zweite Versorgung zum Wechseln übernommen?
- Welches Modell und welche Größe sieht Ihr Behandlungsteam vor?
Wenn Sie Ihre Kompression selbst bezahlen, beraten wir Sie gern zu Modell und Größe: 08021 50 47 41. Passende Modelle finden Sie unter Lipödem-Kompression und Kompressionsmieder.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse den Kompressions-BH nach einer Brustvergrößerung?
In der Regel nicht, wenn die Brustvergrößerung ästhetisch begründet war. Nach einer medizinisch notwendigen Rekonstruktion kann es anders sein. Fragen Sie Ihre Kasse.
Bekomme ich Lipödem-Kompression auf Rezept?
Häufig ja, wenn ein Lipödem ärztlich diagnostiziert ist und Kompression verordnet wird. Art und Umfang der Versorgung legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Für Hilfsmittel meist 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Zuzahlungsbefreiungen sind möglich, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Kann ich eine Rechnung nachträglich bei der Kasse einreichen?
Bei gesetzlich Versicherten läuft die Versorgung in der Regel über Vertragspartner der Kasse. Eine nachträgliche Erstattung ist meist nicht vorgesehen. Klären Sie das deshalb vor dem Kauf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt. Stand: Oktober 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Wie lange und wie Sie Kompression oder Narbenpflege anwenden, legt Ihr Behandlungsteam fest.





